Psychotherapeut/-in; Beantragung der Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung (neues Recht)
Sie können nach Abschluss des Masterstudiengangs im Fach Psychotherapie die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wenn ein Masterstudiengang im Fach Psychotherapie an einer bayerischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen worden ist und die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise vorliegen, können Sie sich zur Staatsprüfung anmelden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung ist beim Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie zu stellen. Dem Antrag sind die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise beizufügen.
Sollten Nachweise postalisch eingereicht werden, so sind keine Originale, sondern amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopien einzureichen. Die in Papierform eingereichten Unterlagen werden nach der elektronischen Erfassung vernichtet.
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie sendet dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Ladung zur Prüfung zu.
Besondere Hinweise
Im Antragsformular ist eine Anschrift anzugeben, an die die Ladungen sowie nach Abschluss der Prüfung das Prüfungsergebnis zugestellt werden können. Falls sich nach der Einreichung des Antrags die Anschrift ändert, ist die neue Adresse unverzüglich dem Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie mitzuteilen. Ggf. kann es sinnvoll sein, bei der Post einen Nachsendeantrag zu stellen. Im Falle der Abwesenheit sollte dafür gesorgt werden, dass eine empfangsberechtigte Person eine entsprechende Postvollmacht zur Entgegennahme von Einschreibsendungen besitzt.
Fristen
Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10. Dezember, für die Herbstprüfung bis spätestens 10. Mai einzureichen. Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat.
Stand:29.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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