Feuerwehr; Prüfung und Weiterleitung von Einsatzberichten

Die Feuerwehren erstellen Einsatzberichte über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst.

Beschreibung

Fristen

Die Kreisbrandräte, die Leiter der Berufsfeuerwehren und die Stadtbrandräte prüfen die Einsatzberichte spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres und melden dies an die Regierung.

Die Regierungen prüfen die Berichte und melden dies bis spätestens 1. März an das Staatsministerium des Innern und für Integration.

Rechtsgrundlagen

Stand:15.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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