Bildungskredit; Beantragung

Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihre schulische Ausbildung oder Ihr Studium brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich befristeten zinsgünstigen Bildungskredit beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge auf Bildungskredite können stellen:

  • volljährige Studierende, Schülerinnen und Schüler maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres, deren Ausbildung schon fortgeschritten ist

Weitere Voraussetzungen:

  • Es werden nur Ausbildungen an Einrichtungen gefördert, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungsfähig sind.
  • Eigenes Girokonto im Inland oder bei einem Studium im Ausland auch dort.

Studierende:

  • Als Studierender oder Studierende können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn Sie:
    • ein Bachelor-, Master- oder ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen oder Diplom in Vollzeit betreiben,
    • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über den Abschluss eines grundständigen Studiengangs verfügen,
    • im Rahmen Ihres Studiums ein Auslandssemester verbringen,
    • ein Studium an einer ausländischen Hochschule verbringen, die einer inländischen gleichwertig ist,
    • oder ein Praktikum im In- oder Ausland absolvieren (auch außerhalb Europas) bei einem grundständigen Studium, bspw. beim Bachelorstudium, die Zwischenprüfung bestanden haben

Hinweis:
Sieht Ihre Studienordnung keine Zwischenprüfung vor, müssen Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Studienjahre – bei Studierenden in Bachelorstudiengängen die des ersten Studienjahres – erbracht haben.

Schülerinnen und Schüler:

  • Als Schülerin oder Schüler können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn sie:
    • eine Ausbildung in Vollzeit an einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildungsstätte durchführen,
    • über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen und
    • sich im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden.

Hinweis: eine (dreijährige) schulische Ausbildung wird im Regelfall erst ab dem zweiten Schulbesuchsjahr gefördert.

Verfahrensablauf

Einen Bildungskredit können Sie online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen.

  • Gehen Sie auf das Bildungskredit-Online Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich dort.
  • Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
  • Nachdem die Registrierung erfolgreich war, können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Kennwort anmelden. Im Portal finden Sie das entsprechende Antragsformular.
  • Füllen Sie den Online Antrag aus und senden Sie ihn ab. Es sind Angaben erforderlich zu:
    • Persönliche Angaben
    • Ausbildung
    • Ausbildungsstätte
    • Studium beziehungsweise schulischer Ausbildung für die Prüfung, ob das Studium fortgeschritten ist beziehungsweise, ob Sie über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen- erwünschte Höhe der Auszahlungsraten (maximal EUR 300,00)
    • Bankverbindung
  • Sie erhalten nach der Antragstellung eine Online- Identifikationsnummer, zur Identifikation Ihres Antrags.
  • Nach erfolgter Registrierung können Sie sich den Antrag auch herunterladen, am Computer ausfüllen und ausdrucken oder blanko ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss letzterenfalls unterschrieben werden.
  • Stellen Sie zu Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Online-ID auf dem Postweg oder gescannt per E-Mail beim Bundesverwaltungsamt ein.
  • Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung.
  • Das Bundesverwaltungsamt prüft Ihren Antrag, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
  • Sollten Unterlagen fehlen, fordert das Bundesverwaltungsamt diese nach.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid und einen Rahmendarlehensvertrag der KfW Bankengruppe (Kreditvertragsangebot).
  • Zur Annahme müssen Sie den unterschriebenen Darlehensvertrag und die Bestätigung einer durchgeführten Legitimationsprüfung Ihrer Person (Identitätsbestätigung) an die KfW Bankengruppe weiterleiten.
  • Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und die spätere Rückforderung übernimmt die KfW. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Girokonto im Inland, bei einem Studium im Ausland in der Regel auf Ihr ausländisches Girokonto. Ihr ausländisches Girokonto muss sich in dem Land befinden, in dem das Studium erfolgt.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen nicht beziehungsweise noch nicht erfüllen:
  • Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid. Sie können hiergegen gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder später einen neuen Antrag stellen.

Fristen

  • Einsenden der erforderlichen Unterlagen: innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung unter Angabe der Online-ID

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen betragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • bei Schülerinnen und Schülern:
      • beidseitige Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
      • aktuelle Bescheinigung der Schule über Beginn, Ende und Ziel der Ausbildung
      • gegebenenfalls Bescheinigung über das Praktikum
    • bei Studierenden:
      • beidseitige Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
      • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Nachweis über die absolvierten Hochschul-/ Studiensemester und Fachsemester
      • gegebenenfalls: Zwischenprüfungszeugnis oder schriftliche Erklärung Ihrer Hochschule, dass in Ihrem Studiengang keine Zwischenprüfung vorgesehen ist und die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre, bei einem Bachelorstudium des ersten Studienjahres, erbracht wurden, beziehungsweise ein von der Hochschule ausgefüllter "Zwischenprüfungsvordruck"
      • Nachweis über das betriebene Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium und ein Zeugnis über den Abschluss eines grundständigen Studiengangs
      • Nachweis über die Dauer des Praktikums und über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland mit deutscher Übersetzung des Nachweises)
      • Nachweis, dass die im Auslandsemester erbrachten Leistungen angerechnet werden können
      • bei einer Förderung über das 12. Hochschulsemester hinaus den Nachweis, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind (Abschlussprüfungsvordruck)
    • bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zusätzlich:
      • Kopie des Reisepasses
      • Nachweis über den Aufenthaltstitel
      • aktuelle Meldebescheinigung
      • und gegebenenfalls
      • vom zuständigen Ausländeramt ausgefüllten Vordruck zum Aufenthaltsstatus
    • bei einer/einem deutschen Ehe- oder Lebenspartnerin/-partner:
      • Kopie der Heirats-/Verpartnerungsurkunde
      • bei einem deutschen Elternteil:
      • Kopie der Geburtsurkunde

    Hinweis: Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, die Sie dem Online-Antrag entnehmen können. Fehlende Unterlagen wird das Bundesverwaltungsamt nachfordern. 

  • Zwischenprüfungsvordruck des Bundesverwaltungsamtes (PDF; 23,8 KB; 1 Seite)
  • Abschlussprüfungsvordruck des Bundesverwaltungsamtes (PDF; 11,0 KB; 1 Seite)
  • Abschlussprüfungsprüfungsvordruck "Rechtswissenschaften" des Bundesverwaltungsamtes (PDF; 12,0 KB; 1 Seite)
  • Vordruck des Bundesverwaltungsamtes zum Aufenthaltsstatus (PDF; 18,8 KB; 1 Seite)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Bescheinigung zur Vorlage beim Bundesverwaltungsamt - Zwischenprüfung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Bescheinigung zur Vorlage beim Bundesverwaltungsamt - Abschlussprüfung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Bescheinigung zur Vorlage beim Bundesverwaltungsamt - Abschlussprüfung Rechtswissenschaften
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Bescheinigung zur Vorlage beim Bundesverwaltungsamt - Aufenthaltsstatus
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Zwischenprüfungsvordruck des Bundesverwaltungsamtes
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Abschlussprüfungsvordruck des Bundesverwaltungsamtes
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Abschlussprüfungsprüfungsvordruck "Rechtswissenschaften" des Bundesverwaltungsamtes
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Vordruck des Bundesverwaltungsamtes zum Aufenthaltsstatus
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Stand:14.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesverwaltungsamt

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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