Kinderzuschlag; Beantragung

Wenn Sie als Eltern genug Einkommen für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht, können Sie den Kinderzuschlag beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Um einen Kinderzuschlag zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind/Ihre Kinder ist/sind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet oder verpartnert und lebt/leben in Ihrem Haushalt.
  • Sie beziehen für Ihr Kind/Ihre Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zum Beispiel aus dem Ausland.
  • Sie verfügen
    • als Paar gemeinsam über ein Bruttoeinkommen von mindestens 900,00 EUR im Monat (ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag) oder
    • als alleinerziehende Person über mindestens 600,00 EUR im Monat.
  • Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
  • Sie verfügen über kein erhebliches Vermögen.
  • Den Kinderzuschlag können Sie in der Regel erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der ganzen Familie im Sinne des SGB II decken können.
  • Kinderzuschlag ist nachrangig gegenüber anderen möglichen Einkünften des Kindes; gegebenenfalls besteht die Verpflichtung, sich um vorrangige Ansprüche wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu bemühen.

Verfahrensablauf

Den Kinderzuschlag können Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular beantragen. In diesem Fall müssen Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse senden.
Weiter haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auch online auszufüllen. In diesem Fall können Sie die Nachweise direkt hochladen; die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt.

Für eine elektronische Antragstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder
    • den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
    • die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
    • einen elektronischen Aufenthaltstitel.   
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie die nötigen Nachweise hoch.
  • Der Online-Antrag und die hochgeladenen Nachweise werden an die Familienkasse übermittelt.
  • Eine schriftliche Antragstellung über den Postweg an die Familienkasse ist nicht mehr erforderlich.

Für eine analoge Antragstellung:

Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich alternativ den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Antrag selbst ausdrucken. In diesem Fall müssen Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse senden.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf
  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.
  • Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Reichen Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen
    und die erforderlichen Nachweise bei der Familienkasse ein. Sie erhalten den Vordruck auch bei Ihrer zuständigen
    Familienkasse.
  • Sie können sich die Antragsunterlagen zum Befüllen auch in Papierform zusenden lassen.

Sie können über die Internetseite der Familienkasse wichtige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen mitteilen.

Änderungen elektronisch mitteilen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie die Veränderungsmitteilung auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder
    • den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
    • die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
    • einen elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Füllen Sie die OnlineVeränderungsmitteilung direkt an Ihrem Rechner aus und laden Sie die nötigen Nachweise hoch.
  • Die Veränderungsmitteilung und die hochgeladenen Nachweise werden direkt an die Familienkasse übermittelt.

Änderungen analog mitteilen:

Wenn Sie Änderungen nicht elektronisch mitteilen möchten, können Sie sich die online ausgefüllte Veränderungsmitteilung zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie diese unterschrieben per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie die Veränderungsmitteilung auf.
  • Drucken Sie die Veränderungsmitteilung aus oder lassen Sie sie ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.
  • Sie können die Veränderungsmitteilung auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Sie erhalten den Vordruck auch bei Ihrer zuständigen Familienkasse.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag nach der Bekanntgabe und läuft einen Monat. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den folgenden Werktag.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags auf Kinderzuschlag. (1 bis 4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Kinderzuschlag, einschließlich der Anlage Antragsteller(in)/Partner(in) und der Anlage Kind
    • Nachweise zum Einkommen
    • Erklärung zum Vermögen
    • Nachweise über Wohnkosten
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Kinderzuschlag (Hauptantrag)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zur Vorlage bei der Familienkasse
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zur Vorlage bei der Familienkasse
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage Kind zum Antrag auf Kinderzuschlag
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers zur Vorlage bei der Familienkasse für Zwecke des Kinderzuschlages
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage Antragsteller(in) und Partner(in) zum Antrag auf Kinderzuschlag
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Änderungsmitteilung zum Kinderzuschlag
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand:10.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesagentur für Arbeit

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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