Personalausweis; Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht
Deutsche können in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Ausweispflicht bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die betroffene Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz.
- Es wird ein förmlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch den Betroffenen selbst (ab dem 16. Lebensjahr), dessen Sorgeberechtigten, Bevollmächtigten oder auf Antrag des Betreuers gestellt.
- Für die Person ist ein Betreuer bestellt oder die Person ist handlungs- bzw. einwilligungsunfähig und wird von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten.
- Die Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht.
- Die Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
Besondere Hinweise
Bei gültigen deutschen Personaldokumenten ist eine Befreiung von der Ausweispflicht nicht erforderlich.
Das behördliche Schreiben zur Befreiung von der Ausweispflicht verlängert die Gültigkeit des alten Ausweisdokuments nicht.
Hat Ihre Behörde Sie von der Ausweispflicht befreit und möchten Sie nun aber Identifizierungsvorgänge mit dem Online-Ausweis (eID des Personalausweises) oder beispielsweise mit PostIdent wahrnehmen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Sie können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen.
Bearbeitungsdauer
Für nähere Informationen und eine Auskunft zur Bearbeitungsdauer setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Verbindung.
Erforderliche Unterlagen
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Bei Antragstellung als Betreuer, Bevollmächtigter oder Sorgeberechtigter Vorlage entsprechender Nachweise
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Ggf. Nachweise zum Befreiungsgrund
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Bisherige amtliche Ausweisdokumente der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
Stand:03.12.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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