Gewerbliche Unternehmen; Beantragung einer Staatsbürgschaft

Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen:

  • Eigenmittel sowie vorhandene Sicherheiten sind vorrangig heranzuziehen. Gesellschafter sollen die Mithaftung übernehmen.
  • Die Bürgschaftslaufzeit darf höchstens 15 Jahre betragen.
  • Die Durchfinanzierung des Vorhabens sowie die Gesamtfinanzierung des Unternehmens müssen gesichert sein.
  • Zusätzlich muss das EU-Beihilferecht eingehalten werden.

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Übernahme einer Staatsbürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.
  • Ist Ihre Hausbank bereit, den Kredit bei Übernahme einer Staatsbürgschaft zu gewähren, leitet sie den Antrag an die LfA Förderbank Bayern zur Prüfung und Bearbeitung weiter.
  • Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entscheidet über den Antrag nach Zustimmung der Staatsregierung.

Fristen

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Eine Staatsbürgschaft kann nicht nachträglich für bereits ausgereichte Kredite übernommen werden.

Kosten

    • einmaliges Antragsentgelt: 0,5 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens EUR 250,00, höchstens EUR 50.000,00
    • jährliches Bürgschaftsentgelt: mindestens 0,5 % des Bürgschaftsbetrags 

Rechtsgrundlagen

Stand:09.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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