Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.

Verfahrensablauf

Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Fristen

Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.

Kosten

  • Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Stand:03.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.