Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.

Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.

  • Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
  • Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.

Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.

Regionale Ergänzung (Stadt Rosenheim)

Im Stadtgebiet Rosenheim können Sie Sperrmüll von zuhause abholen lassen.

Voraussetzungen

Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.

Verfahrensablauf

Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Besondere Hinweise

Regionale Ergänzung (Stadt Rosenheim)

Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen "Was ist Sperrmüll?" oder lassen Sie sich telefonisch beraten.

Fristen

Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Rosenheim)

  • Abholung von Sperrmüll (Voranmeldung)

    Hier können Sie online die Abholung von Sperrmüll von zuhause beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie im Stadtgebiet von Rosenheim wohnen. Bitte beachten Sie auch die Informationen "Was ist Sperrmüll" oder lassen Sie sich gerne telefonisch beraten (Umwelt- und Grünflächenamt: 08031/365-1692)

Kosten

  • Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Stand:08.04.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Baubetriebshof Rosenheim

Für Sie zuständig

Stadt Rosenheim
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Stadt Rosenheim
672 - Umweltrecht und Bestattungswesen

Hausanschrift
Königstr. 15
83022 Rosenheim

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

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Postfach 1209
83013 Rosenheim

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