Selbstbestimmtes Leben im Alter; Beantragung einer Förderung für eine neue Wohn- oder Unterstützungsmaßnahme
Im Rahmen der Richtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA" fördert der Freistaat Bayern den Aufbau von Wohn- und Unterstützungsmaßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Antrag mit Konzept (Beschreibung der Maßnahme), aus dem der Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen (insbesondere Aussagen zum Stand der Planung, zu den Räumlichkeiten, der Organisation, der Personalausstattung sowie der Qualifikation des Personals und dem bürgerschaftlichen Engagement) sowie die Entwicklungsperspektive und die Nachhaltigkeit hervorgehen; die Darlegung der Nachhaltigkeit ist nicht erforderlich bei seniorengerechten Quartierskonzepten, die in einer finanz- und strukturschwachen Gemeinde durchgeführt werden,
- Kosten- und Finanzierungsplan für die Gesamtfinanzierung
- Ggf. ein mittelfristiger Finanzierungsplan für das 1. Jahr nach Auslaufen der Anschubfinanzierung (wie finanziert sich das Projekt nach Auslaufen der Förderung)
- eine Befürwortung der örtlichen Kommune, sofern diese nicht selbst Antragstellerin ist
Verfahrensablauf
- Der Antrag ist vollständig schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat III 1, unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke einzureichen. Der Antrag muss von der/n -im Antrag als vertretungsberechtigten genannten- Person/en unterschrieben sein.
- Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales entscheidet grundsätzlich über die Förderfähigkeit der Konzeption. Reichen die Haushaltsmittel zum nicht aus, alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, zu bewilligen, wird eine Priorisierung vorgenommen. Zur Abwicklung des Förderverfahrens werden die Anträge an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth weitergeleitet. Das ZBFS entscheidet über den Antrag nach Abschluss der haushaltsrechtlichen Prüfung.
Besondere Hinweise
- Im Rahmen der Bayerischen Haushaltsordnung können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. D.h., es dürfen noch keine Verträge für die zu fördernden Leistungen abgeschlossen worden sein.
- Eine Förderung entfällt, soweit für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern, des Bundes, der Pflegekassen oder der EU in Anspruch genommen werden.
- Ziel ist, dass das Projekt nach Auslaufen der Förderung aus sonstigen Mitteln, die der Träger aufbringt, fortgeführt wird.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt deren inhaltliche Prüfung, insbesondere des Konzeptes.. Anschließend erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung. Es empfiehlt sich, für das gesamte Antragsverfahren der Förderung, einen Zeitraum von ca. vier bis sechs Monaten einzuplanen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsunterlagen
- Vollständig ausgefüllter und von Vertretungsberechtigter/m/n unterschriebener Antrag mit dort genannten Anlagen
- Konzept [mit der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ (https://www.wohnen-alter-bayern.de/) abgestimmt].
Hier sollen Ziel und Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen, insb. Aussagen zum Stand der Planung, den Räumlichkeiten, der Organisation der Personalausstattung sowie der Qualifizierung des Personals, dem bürgerschaftlichen Engagement, die Entwicklungsperspektive sowie, falls erforderlich, die Nachhaltigkeit dargelegt werden. - Ggf. Mittelfristiger Finanzierungsplan (falls erforderlich)
Mittelfristiger Finanzierungsplan für das 1. Jahr nach Auslaufen der Anschubfinanzierung (erwartete/geschätzte Einnahmen – Ausgaben) - Befürwortung der örtlichen Kommune, sofern diese nicht selbst Antragstellerin ist
Stand:30.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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