Geodaten; Erwerb
Die amtlichen Geodaten beschreiben anwendungsneutral die Topographie, die Grundstücke und die Gebäude flächendeckend für ganz Bayern. Viele Geobasisdaten können online bestellt, direkt heruntergeladen oder visualisiert werden
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie möchten Geodaten erwerben.
Verfahrensablauf
Ein Großteil der Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung kann über verschiedene Bestellanwendungen und Viewing-Dienste online bestellt und direkt heruntergeladen beziehungsweise visualisiert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Kundenservice der Bayerischen Vermessungsverwaltung
Telefon: 089 2129-1111
Fax: 089 2129-1113
E-Mail: service@geodaten.bayern.de
Online-Verfahren
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Geoportal Bayern
Das Geoportal Bayern bietet einen zentralen Zugang zu einer Vielzahl von Geodaten, Geodatendiensten und Anwendungen von staatlichen, kommunalen und privaten Anbietern aus Bayern. Neben Geobasisdaten umfasst das Angebot beispielsweise Themen wie Naturschutz, Denkmalschutz, Geologie, Verkehr oder Bauleitplanung. Geodatendienste können mit einem Klick im BayernAtlas visualisiert und miteinander kombiniert werden.
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GeodatenOnline
Mit GeodatenOnline können Sie Produkte der Bayerischen Vermessungsverwaltung direkt im Internet bestellen und herunterladen, z. B. Flurkartenausschnitte im Präsentationsformat zur Beurkundung von Grundstücksgeschäften.
Kosten
Preise und Gebühren der Nutzung von digitalen und analogen Produkten richten sich nach der Gebühren- und Preisliste der Bayerischen Vermessungsverwaltung (GebPL) in der jeweils gültigen Fassung (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Informationen über kostenfreie Geodaten (OpenData) finden Sie unter "Weiterführende Links".
Stand:16.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt