Gute Pflege; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Kommunen Zuwendungen zur Stärkung einer bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege sowie für die Schaffung, den Ausbau und den Betrieb von Koordinierungsstellen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- eine Projektbeschreibung mit fachlicher Konzeption aus der hervorgeht
- auf welchen sozialen Nahraum sich das Projekt geografisch bezieht und wie viele Menschen dieser umfasst,
- wie sich die Bedarfssituation darstellt,
- wie ein Austausch auf (über-)regionaler Ebene stattfindet,
- wie die aktive Beteiligung von Pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen im sozialen Nahraum bei der Gestaltung und Planung der Angebote erreicht wird,
- wie die Abstimmung mit anderen Akteuren im sozialen Nahraum und die Nachhaltigkeit der geplanten Angebote sichergestellt wird,
- wie die Vernetzung zur Kommune hergestellt wird, mit dem Ziel gegebenenfalls erforderliche strukturelle Veränderungen herbeizuführen,
- wie bestehende Pflegestrukturen, wo notwendig, so flankiert werden, dass eine Fokussierung auf die pflegerische Tätigkeit möglich wird,
- wie bestehende Strukturen so eingebunden werden, dass keine Doppelstrukturen entstehen und
- wie der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen evaluiert und deren Nachhaltigkeit sichergestellt wird.
- die förderfähigen Ausgaben der Maßnahmen müssen mindestens 5.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).
Bereits begonnene Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist unterzeichnet beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
Über die jeweils bis zum 1. März und 1. September eingegangenen Anträge wird jeweils nach diesen Stichtagen nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.
Bei der Auswahl der Projekte wird eine Priorisierung nach folgenden Punkten vorgenommen:
- Fachlichkeit der geplanten Konzepte,
- Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts sowie dessen Umsetzung,
- Höhe des Anteils der Pflegebedürftigen gemessen an der Einwohnerzahl der beantragenden Kommune maßgeblich
- und erst danach die Dringlichkeit des Projekts.
Bei Folgeanträgen reicht es aus, wenn bei der Antragstellung die Änderungen gegenüber dem vorherigen Antrag angegeben werden.
Besondere Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuwendungsrecht kein Anspruch auf Förderung besteht.
Fristen
Die Anträge sind zum 1. März oder 1. September zu stellen, mindestens jedoch sechs Monate vor Ende des fortzuführenden Projekts.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Stand:05.12.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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