Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Sachverständige/-r

Sachverständige, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen die hierfür erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Sie werden auf Antrag durch die zuständige Behörde zugelassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Als Sachverständige werden nur natürliche Personen zugelassen, die die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen (§§ 4, 5, 7 in Verbindung mit Anlage 1 der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung – VSU).

Voraussetzungen sind ferner:

  • ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule der bei den einzelnen Sachgebieten genannten Fachrichtungen oder eine gleichwertige Qualifikation,
  • eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit vorzugsweise im Bereich Bodenschutz/Altlasten oder in Umweltbereichen mit engem Bezug zum Bereich Bodenschutz/Altlasten (z. B. Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft), davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit, bei der eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen waren, sowie
  • die erfolgreiche Teilnahme an geeigneten Fortbildungen in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung.

Verfahrensablauf

Die Zulassungsstelle (Landesamt für Umwelt, Referat 96) wird bei der Prüfung, ob der Antragsteller die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, von der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB mbH) unterstützt.

Die Überprüfung der Sachkunde erfolgt durch ein berufenes Fachgremium.

Es findet ein abschließendes Fachgespräch statt.

Fristen

Für den Zulassungsantrag sind keine Fristen zu beachten.

Der Verlängerungsantrag ist 6 Monate vor Ablauf der Zulassung zu stellen (§ 8 Abs. 7 VSU).

Die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung alle 2 Jahre ab Bekanntgabe der Zulassung ist der Zulassungsstelle unaufgefordert nachzuweisen (§ 5 VSU).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu sechs Monate und beginnt mit der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen. In begründeten Fällen kann die Frist nach § 42a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

    • Zulassungs- bzw. Verlängerungs­antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
    • Erklärung, dass die gerätetechnische Ausstattung, die persönlichen Voraussetzungen und die Zuverlässigkeit nach § 7 Abs. 2, 3 und 4 VSU vorliegen (Formblatt 1)
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSU (Formblatt 2) im Original von der Versicherung gestempelt und handschriftlich unterzeichnet
      (textliche Änderungen (Streichungen oder Ergänzungen) sind nicht zulässig)
    • bei Arbeitnehmern: Freistellungsbestätigung des Arbeitgebers (Formblatt 3)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (Verwendungszweck: „Referat 96 / VSU-Sachverständige“)
      Darf bei Antragseingang nicht älter als 6 Monate sein.
    • weitere Unterlagen sind im Zulassungs- bzw. Verlängerungsantrag angegeben

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Zulassung als Sachverständiger nach § 18 BBodSchG
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Verlängerung der Zulassung als Sachverständiger nach § 18 BBodSchG
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSU (Formblatt 2)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • LfU-Verfahrenskosten für die Zulassung zur/m Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz:

    • 2.425,00 Euro für die Zulassung je Sachgebiet - zzgl. Reisekosten der externen Gremiumsmitglieder
      (Bei Antragstellung ist je Sachgebiet ein Vorschuss von 500,00 Euro zu entrichten. Bei der Rücknahme eines Zulassungsantrages durch den Antragsteller werden je Sachgebiet jeweils die Kosten verrechnet, die bis zum Zeitpunkt der Antragsrücknahme angefallen sind.)
    • 335,00 Euro für die Verlängerung oder Erneuerung einer Zulassung (Verlängerungs- oder erneuter Zulassungsbescheid)
    • 300,00 Euro für die Ablehnung einer Zulassung (Ablehnungsbescheid)
    • 300,00 Euro bei Widerruf einer Zulassung (Widerrufsbescheid)

    Bei einer notwendigen Einschaltung des Fachgremiums fallen ggf. weitere Kosten an.

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid (Zulassung, Verlängerung oder Widerruf) kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.

Stand:17.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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