Bergbau; Beantragung der Zulassung des Betriebsplans
Zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, die dem Bundesberggesetz unterliegen, benötigt der Bergbauunternehmer einen vom zuständigen Bergamt zugelassenen Betriebsplan.
Beschreibung
Voraussetzungen
Der Hauptbetriebsplan hat zu beinhalten:
- allgemeine Übersicht über den Betrieb und das geplante Vorhaben
- vollumfängliche Darstellung der Standortsituation
- Angaben zur Betriebsentwicklung
- technische Konzeption für die Aufsuchung und Gewinnung
- Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung derselben
- Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
- Verantwortliche Personen
Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans ergeben, muss eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Erforderliche Unterlagen
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geologische und hydrogeologische Gutachten
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naturschutzfachliche Beiträge
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technische Beschreibungen
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Bürgschaftsurkunde
(Formblatt siehe unter "Formulare")
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:01.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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