Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

Beschreibung

Voraussetzungen

Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzung:

  • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

Verfahrensablauf

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde in Verbindung.

Besondere Hinweise

Die Aktivierung des Online-Ausweises bzw. das Setzen einer neuen PIN ist nur bei der Personalausweis- oder eID-Karten-Behörde möglich.

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als zusätzliches Angebot wurde zum 29.12.2023 ausgesetzt.

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder eID-Karte

Kosten

  • keine

Stand:22.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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