Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger

Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Führungszeugnisses. EU-Ausländer sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises verpflichtet.

Beschreibung

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales

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