Gegenprobensachverständige; Beantragung der Zulassung
Private Sachverständige benötigen für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben eine Zulassung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Beraufsausbildung
- Lebensmittelchemiker/innen mit Staatsexamen zum/r staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in oder
- Approbierte Tierärzte/innen mit einer Befähigung als Fachtierarzt im für die Zulassung beantragten Untersuchungsgebiet oder als Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen oder
- Personen mit naturwissenschaftlichem Universitätsabschluss mit einschlägigen Fach- und Rechtskenntnissen
Weitere Voraussetzungen an den/die Antragsteller/in
- mindestens zweijährige Untersuchungs- und Beurteilungserfahrung im beantragten Untersuchungsgebiet/-bereich
- verfügt über ein akkreditiertes Prüflaboratorium
- zuverlässig
- frei von Interessenskonflikten bei der Durchführung seiner Tätigkeit als Gegenprobensachverständiger
- nicht in der amtlichen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung tätig
Fristen
Es sind keine Fristen einzuhalten.
Erforderliche Unterlagen
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Lebenslauf
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Amtliches Führungszeugnis
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Erklärung, dass kein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
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Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 2 Abs. 3 GPV vorliegt und die Tätigkeit unabhängig und frei von Interessenskonflikten ausgeübt wird
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Berufsqualifikationsnachweis
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Nachweis über eine 2-jährige Untersuchungs- und Beurteilungserfahrung (Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 GPV)
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Akkreditierungsnachweis (Urkunde / Anerkennung) des benannten Prüflabors
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Abgabe der Verpflichtungserklärung (Anlage 3 zu § 3 Abs. 5 GPV)
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Sofern die Zulassung für mikrobiologische Untersuchungen beantragt wird, ggf. die Erlaubnis nach Infektionsschutzgesetz
Kosten
- 75 bis 200 Euro zuzüglich Auslagen
Stand:20.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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