Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik)

Der Studiengang Verwaltungsinformatik vereint ein modernes Fachhochschulstudium mit einer krisensicheren Anstellung im öffentlichen Dienst.

Beschreibung

Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen:

  • die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (bei bestimmten Behörden ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis die deutsche Staatsangehörigkeit zwingende Einstellungsvoraussetzung; Auskunft hierüber erteilt die jeweilige Einstellungsbehörde)
  • Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
  • eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch

Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin oder den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.

Interessentinnen und Interessenten müssen sich deshalb bei einem der Dienstherren bewerben, die auf der Internetseite www.verwaltungsinformatiker.de unter „Bewerbung“ aufgeführt sind. Es ist zulässig, sich bei mehreren der dort genannten Behörden zu bewerben. Der Dienstherr unterrichtet dann über den weiteren Fortgang des Bewerbungsverfahrens und meldet die Interessentinnen und Interessenten zum Einstellungstest beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an. Zu beachten sind die auf der Internetseite genannten Bewerbungstermine.

Fristen

Bitte beachten Sie die Termine für die Einstellungstests (siehe "Weiterführende Links").

Kosten

  • Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile keine unentgeltliche Unterkunft.

Stand:06.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Zentralverwaltung

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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