Abwasserentsorgung; Durchführung

Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.

Beschreibung

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.

Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

  • Entwässerungspläne - Online-Terminvereinbarung oder Anforderung

    Sie können einer persönliche Planeinsicht mit vorheriger Terminvereinbarung oder die digitale Kopie eines Entwässerungsplans online anfordern.

  • Plangenehmigung Grundstückentwässerungsanlage

    Dieses Formular deckt folgende Themenbereiche ab:

    • Genehmigung von Entwässerungsplänen zur Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage.
    • Genehmigung der Einleitung von behandeltem Abwasser aus Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheidern
    • Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser (ausgenommen Wasserschutzgebiete und öffentliche Straßen und Plätze)

  • Einleitgenehmigung Amalgamabscheider (Zahnarztpraxen)

    Dieses Formular dient zur Beantragung einer Einleitgenehmigung von Abwasser aus Zahnarztpraxen oder Zahnkliniken in den städtischen Kanal.

  • Antrag auf Einleitgenehmigung von Fassadenreinigung

    Antrag auf Genehmigung nach § 15 der städtischen Entwässerungssatzung (EWS) für die Einleitung von Abwasser in die städtische Kanalisation aus Oberflächenreinigungsarbeiten (Fassaden, Tiefgaragen, Brücken oder sonstigem Betonabtrag) ohne Einsatz von chemischen Reinigungsmitteln.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:02.05.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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