Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Finanzwesen (fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz)

Der Studiengang Staatsfinanz mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt/-in" zeichnet sich durch die effiziente Verbindung von theoretischer Ausbildung (Hochschulstudium) und praktischer Ausbildung in der Staatsfinanzverwaltung aus.

Beschreibung

Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen:

  • die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
  • Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
  • erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches

Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin oder den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.

Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.

Fristen

Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").

Kosten

  • Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort.

Stand:06.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Zentralverwaltung

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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