Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung
Wer als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen seiner Fahrschule betreibt, bedarf der Zweigstellenerlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
Der Unterrichtsraum, die Lehrmittel und die Lehrfahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es muss gewährleistet sein, dass der Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person den Umständen nach, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung und der Anzahl der Fahrlehrer, den Pflichten nach § 29 Fahrlehrergesetz nachkommen kann. Die Anzahl der Zweigstellen soll insgesamt zehn nicht übersteigen. Bei Gemeinschaftsfahrschulen gilt diese Regelung auch für jeden Gesellschafter.
Erforderliche Unterlagen
-
Angabe über Namen und die Anschrift der Fahrschule und für welche Klasse von Kraftfahrzeugen er die Fahrschulzweigstellenerlaubnis erwerben will
-
Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
-
maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
-
Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
-
Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
-
Bei Beantragung von mehr als zehn Zweigstellen: Vorlage zusätzlicher Nachweise zur Betriebsorganisation (z.B. Nutzung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems)
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:13.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt