Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte; Auskunft über gespeicherte Daten

Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in die auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten verlangen. Sie können sich diese Daten aber auch am Smartphone anzeigen lassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit aktivierter eID-Funktion.

Um den Online-Dienst "Meine Daten einsehen" nutzen zu können, benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel/Ihre eID-Karte mit einsatzbereiter eID-Funktion (einschließlich selbstgewählter, sechsstelliger PIN) und
  • ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone (Android oder iOS).
  • Zudem muss die AusweisApp oder eine andere geeignete Software installiert sein. Sie können die AusweisApp kostenlos herunterladen (siehe "Weiterführende Links").

Kosten

  • gebührenfrei

Stand:18.03.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.