Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung durch Spätaussiedler und Vertriebene
Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland berücksichtigt werden können.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie gehören zur Gruppe der Vertriebenen oder sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin.
Verfahrensablauf
Die Klärung Ihres Rentenkontos können Sie online ohne Registrierung, online mit Registrierung oder schriftlich beantragen.
Klärung Ihres Rentenkontos online und ohne Registrierung beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“.
- Wählen Sie „Online-Dienste ohne Registrierung“ im Drop-Down-Menü und klicken Sie auf „Anträge stellen“.
- Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter „Mein Anliegen betrifft…“ wählen Sie „das Versicherungskonto“.
- Treffen Sie auf der nächsten Seite die Auswahl „Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)“.
- Sie werden beim Ausfüllen elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt.
- Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
- Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
- Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.
Klärung Ihres Rentenkontos online und mit Registrierung beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“.
-
Wählen Sie „Online-Dienste mit Registrierung“ im Drop-Down-Menü. Registrieren Sie sich nun entweder:
- mit Ihrem Personalausweis (eID) oder Ihrem Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder
- Ihrer elektronischen Signaturkarte.
- Nachdem Sie sich registriert haben klicken Sie auf „Anträge stellen“.
- Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter „Mein Anliegen betrifft…“ wählen Sie „das Versicherungskonto“.
- Treffen Sie auf der nächsten Seite die Auswahl „Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)“.
- Sie werden beim Ausfüllen des Antrags auf Kontenklärung elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt
- Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
- Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
- Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.
Klärung Ihres Rentenkontos schriftlich beantragen:
- Angesichts der komplizierten Rechtsmaterie sollten Sie den Antrag auf Kontenklärung direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stellen.
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Kontenklärung in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen gesonderten Feststellungsbescheid über die Anerkennung der Versicherungszeiten.
Hinweis: Der Feststellungsbescheid stellt anerkannte Zeiten nach der aktuellen Rechtslage fest. Ändert der Gesetzgeber bis zum tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung die Rechtsgrundlagen, kann dies dazu führen, dass Bescheide an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden müssen.
Fristen
keine
Hinweis: Um spätere Verzögerungen, beispielsweise bei einer Rentenantragstellung, zu vermeiden, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung stellen. Dies erleichtert Ihnen auch die Beschaffung von Beweismitteln.
Bearbeitungsdauer
Je nach Beweislage und Umfang der Klärung unterschiedlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung oder deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen, beispielsweise:
- Arbeitsbücher,
- Versicherungsbücher,
- Legitimationsbücher,
- Arbeitgeberbescheinigungen und
- Zeugnisse.
Zusätzlich für die Anerkennung von:
- Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder,
- Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,
- Zeiten der Leistung von Wehrdienst oder Ersatzdienst: Militärdienstbescheinigung.
Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient:
- die Spätaussiedlerbescheinigung oder
- der Vertriebenenausweis.
Hinweis: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder sogar nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden.
Stand:21.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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