Konversionsmanagement; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte bei der Umsetzung von Projekten zur Bewältigung des Konversionsprozesses nach militärischen Standortschließungen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
- Erforderlichkeit, dass die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist und dass die umzusetzenden Förderprojekte im direkten Kontext zu diesen Auswirkungen stehen
- Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen
- Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien
- Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen
- Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung
- Entwicklung und Durchführung der Projekte durch die Regionale Initiative
- Zuwendungsfähige Mindestausgaben von mehr als 10.000 Euro je Projekt und mehr als 25.000 Euro je Antrag
- Sicherung der Gesamtfinanzierung
- Vorliegen eines Evaluationskonzepts für jeden Bewilligungszeitraum
- Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und den zuständigen Beauftragten für Regionalmanagement und regionale Initiativen bei der jeweiligen Bezirksregierung vor Antragstellung
- Antragstellung unter Verwendung der Musterformulare
Verfahrensablauf
Beratung
Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regionalen Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen eines Beratungsgespräches. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative.
Antragstellung
Der abgestimmte Antrag ist postalisch in zweifacher Ausfertigung und digital beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen sowie digital bei der zuständigen Bezirksregierung.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.
Förderabwicklung
Die zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts ist einmal jährlich eine Lenkungsgruppensitzung einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.
Besondere Hinweise
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden (keine Doppelförderung). Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung (01.01.2021 – 31.12.2023) ohne besondere Fristen gestellt werden.
Stand:25.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt