Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Beschreibung

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

Fristen

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug

    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

  • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

    für Ausländer

  • Handelsregisternummer

    für juristische Personen

  • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige

Kosten

    • Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
    • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen der kreisfreien Stadt München

Für Sie zuständig

Landeshauptstadt München

Hausanschrift
Marienplatz 8
80331 München

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift

Telefon
+49 (0)89 115

Telefax
+49 (0)89 233-26458