Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Beschreibung

Hinweise für Dienstleister

  • Wenn Sie Ihre Dienstleistung allerdings außerhalb Ihres Sitzes anbieten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Eine Gewerbeanzeige ist dann nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

Fristen

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug

    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

  • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

    für Ausländer

  • Handelsregisternummer

    für juristische Personen

  • Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige

Kosten

    • Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
    • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:04.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Für Sie zuständig

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