Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Beschreibung
Hinweise für Dienstleister
- Der Vertrieb von Waren als Teilnehmer eines festgesetzten Marktes (§§ 64 ff. GewO) setzt keine Reisegewerbekarte voraus.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
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Führungszeugnis für Behörden
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Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
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Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer
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Handelsregisternummer
für juristische Personen
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Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige
Kosten
- Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Stand:04.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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