Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Beschreibung

Hinweise für Dienstleister

  • Der Vertrieb von Waren als Teilnehmer eines festgesetzten Marktes (§§ 64 ff. GewO) setzt keine Reisegewerbekarte voraus.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

Fristen

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug

    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

  • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

    für Ausländer

  • Handelsregisternummer

    für juristische Personen

  • Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige

Kosten

    • Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
    • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:04.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Für Sie zuständig

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