Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Beschreibung
Hinweise für Dienstleister
- Wenn Sie Ihre Dienstleistung außerhalb Ihres Sitzes anbieten, benötigen Sie ggf. eine Reisegewerbekarte. Eine Reisegewerbekarte ist nur erforderlich, soweit keine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit ist diese beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, ist jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen. Kontaktieren Sie hierfür Ihren Einheitlichen Ansprechpartner oder die Gewerbebehörde.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
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Führungszeugnis für Behörden
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Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
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Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer
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Handelsregisternummer
für juristische Personen
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Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
Kosten
- Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Stand:03.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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