Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung

Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Es muss ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegen oder
  • das Verbot würde zu einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall führen und
  • die Abweichung muss mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Befreiung bei der zuständigen unternen Naturschutzbehörde beantragen.

Fristen

kein

Kosten

  • keine

Stand:20.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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