Hufbeschlagschmied/-in; Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der staatlichen Anerkennung

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zur Fortbildungsprüfung Hufbeschlagschmied/in wird zugelassen, wer

  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
  • einen anerkannten Einführungslehrgang besucht hat,
  • einen Vorbereitungslehrgang an einer Hufbeschlagschule besucht hat,
  • eine praktische Tätigkeit nach § 7 HufBeschlV nachweist (inkl. schriftlicher Tätigkeitsnachweis: ISBN-Nr.: 978-3-933867-47-6),
  • eine Erklärung darüber abgibt, ob und wo sich die antragstellende Person bereits einer Prüfung zum/r Hufbeschlagschmied/in unterzogen oder zur Ablegung der Prüfung angemeldet hat
  • ein Berufsabschlusszeugnis nachweist (Nur bei Gesellinnen & Gesellen des Metallbauerhandwerks, Fachrichtung Metallgestaltung, die im Kernbereich Hufbeschlag bei einem anerk. Hufbeschlagschmied ausgebildet wurden)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der Antrag auf staatliche Anerkennung als geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in ist zusammen mit den Nachweisen schriftlich an Regierung von Oberbayern zu richten.

Besondere Hinweise

Die Hufbeschlagschule Schwaiganger kann bei Fragen zur Prüfungszulassung und zum Anerkennungsverfahren beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassung zur Hufbeschlagprüfung

    • Nachweis über den Besuch eines Einführungslehrgangs
    • Nachweis über eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std./Woche)
    • Nachweis über den Besuch eines Vorbereitungslehrganges

  • Staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied / geprüfte Hufbeschlagschmiedin

    • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std/Woche)
    • Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge
    • Nachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis)

Kosten

  • Die Gebühren sind vor Beginn der Lehrgänge fällig.

    • Einführungslehrgang: 1.000 EUR
    • Vorbereitungslehrgang: 3.200 EUR
    • Prüfungsgebühr: 350 EUR (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Prüfungsgebühren-Verordnung StMELF)

    Für Verpflegung und Unterkunft muss selbst gesorgt werden.

Stand:12.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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