Studium im Beamtenverhältnis; Anmeldung zum Auswahlverfahren für einen Studienplatz

Das Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses ist der Schlüssel zu den Studienplätzen an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zum Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) wird zugelassen, wer

  • Deutscher im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz am Einstellungstag besitzt oder eine der vorgenannten Staatsbürgerschaften spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird,
  • die in Bayern anerkannte unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an der HföD (Beratungsgespräch an der HföD üblicherweise erst nach einem Einstellungsangebot, daher für die Teilnahme am Auswahlverfahren noch nicht erforderlich) oder an einer anderen bayerischen Hochschule bereits erworben hat oder spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird und
  • zu Beginn des Studiums noch nicht 45 Jahre alt sein wird.

Fristen

Die Anmeldung zum Auswahlverfahren für die Studienplätze ist voraussichtlich jedes Jahr etwa von April bis Juni/Anfang Juli möglich. Die Prüfung wird üblicherweise Anfang/Mitte Oktober abgehalten.

Die Prüfung findet bereits ca. ein Jahr vor dem Studienbeginn statt.

Die aktuellen Termine erfahren Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe "Weiterführende Links").

Online-Verfahren

Kosten

  • Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
    Kosten für die Anreise, Übernachtung etc. sind selbst zu tragen.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Weiterführende Links

Stand:04.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerischer Landespersonalausschuss

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Für Sie zuständig

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