Rundfunkbeitrag; Beantragung einer Befreiung

Natürliche Personen können auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist schriftlich bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu stellen.

Verwenden Sie hierfür das Formular oder das Online-Verfahren.

Wenn Sie das Online-Verfahren verwenden, können Sie die Daten online erfassen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.

Fristen

Befreiung aus sozialen bzw. gesundheitlichen Gründen:

Befreiungen/Ermäßigungen aus sozialen Gründen können jederzeit beantragt werden. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden, soweit die Voraussetzungen in diesem Zeitraum vorlagen.

Befreiung von Nebenwohnungen:

Für die Befreiung einer Nebenwohnung muss innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Voraussetzung (z.B. Bezug der Wohnung) ein Befreiungsantrag gestellt werden. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Befreiung nicht ab Einzug, sondern erst ab Antragstellung.

Härtefälle:

Befreiungen kann jederzeit beantragt werden. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden, soweit die Voraussetzungen in diesem Zeitraum vorlagen. Die Befreiung wird für die Dauer eines Jahres gewährt und muss dann ggf. neu beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Befreiung aus sozialen bzw. gesundheitlichen Gründen:

    Bei der Befreiung aus sozialen Gründen: Entsprechende Bestätigung der zuständigen Sozialbehörde oder des Leistungsträgers oder der Sozialleistungsbescheid.

    Bei Befreiung aus gesundheitlichen Gründen: Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung mit der behördlichen Zuerkennung „RF“ („Rundfunk-Fernsehen“) oder eine Bescheinigung über die Taubblindheit.

  • Befreiung von Nebenwohnungen:

    Bezeichnung der angemeldeten Haupt- und Nebenwohnungen, Vorlage des melderechtlichen Nachweises oder Zweitwohnungssteuerbescheids, ggf. Vorlage eines geeigneten behördlichen Nachweises über den Status der Ehe/eigetragenen Lebenspartnerschaft.

  • Härtefälle:

    Nachweis des ablehnenden Bescheides, aus dem die Höhe der Überschreitung ersichtlich ist, oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörde.

    Eine einfache Kopie der entsprechenden Nachweise reicht aus. Viele Behörden stellen auch sogenannte Drittbescheinigungen speziell zur Vorlage beim Beitragsservice aus.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Stand:01.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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