Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:17.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen des Marktes Diedorf

Für Sie zuständig

Markt Diedorf

Hausanschrift
Lindenstraße 5
86420 Diedorf

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Lindenstr. 5
86420 Diedorf

Telefon
+49 (0)8238 3004-0

Telefax
+49 (0)8238 3004-37

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation