Ausbildungsplatz als Beamter/Beamtin in der öffentlichen Verwaltung; Anmeldung zum Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist der Schlüssel zu den Ausbildungsplätzen als Beamter/Beamtin in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst. Nur wer erfolgreich teilgenommen hat, kann sich einen der begehrten Ausbildungsplätze sichern.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zum Auswahlverfahren wird grundsätzlich zugelassen, wer

  • Deutscher im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz am Einstellungstag besitzt,
  • den qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule bzw. den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat oder spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird und
  • zu Beginn der Ausbildung noch nicht 45 Jahre alt sein wird
    (abweichende Altersgrenze für den Allgemeinen Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten: mind. 18 Jahre alt und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet).

Fristen

Die Anmeldung zum Auswahlverfahren ist voraussichtlich jedes Jahr etwa von Februar bis Anfang Mai möglich. Die Prüfung wird üblicherweise Anfang/Mitte Juli abgehalten.

Das Auswahlverfahren findet immer im Jahr vor dem Ausbildungsbeginn statt.

Die aktuellen Termine erfahren Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe "Weiterführende Links").

Online-Verfahren

  • Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst - Online-Anmeldung

    Sie können sich im Anmeldezeitraum online für das Auswahlverfahren anmelden. Bewerbungen sind sowohl für die Ausbildungsplätze in Verwaltung und Justiz als auch für die Ausbildungsplätze in der Fachlaufbahn Justiz, Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst, möglich.

Kosten

  • Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
    Kosten für Anreise, Übernachtung etc. sind selbst zu tragen.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Weiterführende Links

Stand:04.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerischer Landespersonalausschuss

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
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  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

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