Unbemanntes Luftfahrzeug; Beantragung einer Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb in der Betriebskategorie "speziell"
            
            
                
                    
                        Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:
 
- Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder 
- Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.
Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland. 
- Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
- 
  Sie verfügen über  
  - eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie „speziell“, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
- ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC). 
 
- der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien. 
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  Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall, 
  - sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und 
- keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft. 
 
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen
 
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. 
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden. 
- Das LBA prüft Ihren Antrag. 
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  Sie erhalten: 
  - einen Gebührenbescheid sowie 
- eine Betriebsgenehmigung oder 
- einen Ablehnungsbescheid. 
 
- Sie bezahlen die Gebühren.
 
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    2 bis 8 Wochen
                    
                
                
             
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
                    - 
                            
                            
                            Erforderliche Unterlage/n - Antragsformular 
- Betriebsgenehmigung 
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets 
- Datei mit Risikominderungsmaßnahmen 
 falls eine Genehmigung als LUC vorliegt: - Antragsformular 
- Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang 
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
 falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:  falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:  - 
  für natürliche Personen:  
  - Personalausweis 
- Reisepass oder 
- Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie 
 
- 
  für juristische Personen:  
  - Handels- oder Vereinsregisterauszug mit 
- Kopie Personalausweis oder Reisepass und 
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
 
 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:04.07.2024
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
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