Bayerische Ehrenamtskarte; Beantragung

Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.

Beschreibung

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Sie drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:

  • attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
  • Freien Eintritt bei staatlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlössern und der Seenschifffahrt auf dem Tegernsee, dem Ammersee, dem Königssee und dem Starnberger See,
  • Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wiez. B. Theatern, Freizeitparks,
  • Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Einrichtungen und privaten Anbietern, wie z. B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure oder Gastronomiebetrieben,
  • überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen

Die Bayerische Ehrenamtskarte kann über die eigene Landkreis- oder Stadtgrenze hinaus bei allen Akzeptanzpartnern der sich beteiligenden Landkreise / kreisfreien Städten eingesetzt werden.

Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig, das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Beide Varianten sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) gültig.

Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.

Regionale Ergänzung (Stadt Coburg)

Die "Ehrenamtskarte Bayern" ist ein modernes Instrument der öffentlichen Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements. Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Bürgerinnen und Bürger Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (staatliche Museen und Schlösser, Bayerische Seenschifffahrt). Vergünstigungen der privaten Wirtschaft (z. B. Rabatte, Freikarten) vor Ort sowie bei kommunalen Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr) werden durch die sich beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte akquiriert. Die Ehrenamtskarte wird ferner von großen Unternehmen wie z. B. BMW und Audi sowie dem LEGO Land unterstützt. Die Vergünstigungen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden von den sich beteiligenden Landkreisen / kreisfreien Städten gegenseitig anerkannt. Die Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig.

Wer bekommt die Ehrenamtskarte?

  • Allgemeine Voraussetzungen: Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligen.
  • Persönliche Voraussetzungen: Folgende Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:
    • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
    • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
    • Mindestalter: 16 Jahre
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte  
    • Inhaber einer Juleica
    • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) bzw. Feuerwehrdienstleistende, die sich in der Ausbildung der Modularen Truppausbildung zum Truppführer befinden und dabei mindestens schon das sog. Basismodul mit Prüfung abgeschlossen haben,
    • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich
    • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
    • Teilnehmende in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einen Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr engagiert sind,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
  • Feuerwehrdienstleistende des Freistaates Bayern und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.

Es wird die Möglichkeit eröffnet, dass künftig auch die Ehrenamtlichen die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können,

  • die zwar in einer bayerischen Kommune wohnen, die die Bayerische Ehrenamtskarte nicht eingeführt hat, sich aber in einer bayerischen Kommune mit Bayerischer Ehrenamtskarte engagieren und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen
    oder
  • die außerhalb Bayerns wohnen, sich aber in Bayern in einer Kommune ehrenamtlich engagieren, die die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt hat und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen.

Die Entscheidung darüber und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die jeweilige Kommune in eigener Verantwortung (vgl. Allgemeine Voraussetzungen).

www.ehrenamtskarte.bayern.de

Voraussetzungen

  • Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen oder sich ehrenamtlich engagieren, hat die Ehrenamtskarte eingeführt.
     
  • Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
    • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
    • Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
    • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
    • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
    • als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
    • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
       
  • Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
    • Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder
    • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben oder
    • Reservisteninnen und Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
    • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Regionale Ergänzung (Stadt Coburg)

 

  • Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
    • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
    • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
    • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
    • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
    • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
    • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
       
  • Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
    • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
    • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben,
    • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
    • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Verfahrensablauf

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.

Regionale Ergänzung (Stadt Coburg)

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie direkt online beantragen.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Fristen

Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit

    Bestätigung des Vereins / der Organisation in dem / der Sie sich engagieren über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Formulare

Regionale Ergänzung (Stadt Coburg)

  • Formular, lokal begrenzt: Bayerische Ehrenamtskarte; Anzeptanzvertrag für Partner
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Coburg)

  • Bayerische Ehrenamtskarte beantragen

    Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement und kann direkt online beantragt werden.

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:07.05.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo Stadt Coburg

Für Sie zuständig

Stadt Coburg
Büro Senioren und Ehrenamt

Hausanschrift
Oberer Bürglaß 1
96450 Coburg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach 30 42
96419 Coburg

Telefon
+49 (0)9561 89-2575

Telefax
+49 (0)9561 89-2579