Insolvenzgeld; Beantragung

Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Damit Sie Insolvenzgeld bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Es liegt ein Insolvenzereignis vor, wenn 
    • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder
    • Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen oder
    • Betriebstätigkeit wird bei offensichtlicher Masselosigkeit vollständig eingestellt.
  • Vor dem Insolvenzereignis wurde Ihnen bis zu 3 Monate lang kein Arbeitsentgelt gezahlt.
  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie
    • innerhalb Deutschlands beschäftigt oder
    • vorübergehend ins Ausland unter Beibehaltung der Sozialversicherungspflicht in Deutschland entsandt worden. 
  • Sie müssen durch Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (Statusfeststellungsverfahren) nachweisen, dass Sie rechtlich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gelten, wenn Sie beispielsweise
    • geschäftsführender Gesellschafter, 
    • Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH oder
    • Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Arbeitgebers sind. 
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit. Sie können den Antrag in Papierform oder elektronisch einreichen.

Antrag in Papierform einreichen:

  • Das Antragsformular erhalten Sie bei jeder Agentur für Arbeit oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn unterschrieben inklusive der Anlagen bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
  • Zur abschließenden Bearbeitung ist die Insolvenzgeldbescheinigung erforderlich.
    • Die Insolvenzgeldbescheinigung wird von der Insolvenzverwaltung oder von Ihrer Firma ausgestellt. Sie wird von der Agentur für Arbeit angefordert. 
    • Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie die Insolvenzgeldbescheinigung auch selbst bei der Insolvenzverwaltung oder bei Ihrer Firma beschaffen und dem Antrag gleich beifügen. Der Vordruck ist ebenfalls bei jeder Agentur für Arbeit oder über das Internet erhältlich.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit. 

Insolvenzgeld online beantragen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Insolvenzgeld auf. 
  • Füllen Sie die Online-Antragsstrecke aus, laden Sie alle Unterlagen als Anlagen hoch und senden Sie den Antrag.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.

Fristen

Sie müssen das Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses beantragen. Stellen Sie den Antrag verspätet, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Nachfrist vorliegen. 

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Insolvenzereignis, im Regelfall 2 Monate nach Eintritt des Insolvenzereignisses. (0 bis 2 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Zusatzblatt "Familienangehörige" zum Antrag auf Insolvenzgeld
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Zusatzblatt "Gesellschafter(in)/Geschäftsführer(in)" zum Antrag auf Insolvenzgeld
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Insolvenzgeld (Dritte)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Insolvenzgeldbescheinigung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Insolvenzgeld online beantragen

    Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie den Antrag auf Insolvenzgeld auch elektronisch ausfüllen und zusammen mit sämtlichen Nachweisdokumenten elektronisch einreichen.

Kosten

  • Gebühr: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand:14.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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