Insolvenzgeld; Beantragung
Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Damit Sie Insolvenzgeld bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt ein Insolvenzereignis vor, wenn
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder
- Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen oder
- Betriebstätigkeit wird bei offensichtlicher Masselosigkeit vollständig eingestellt.
- Vor dem Insolvenzereignis wurde Ihnen bis zu 3 Monate lang kein Arbeitsentgelt gezahlt.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie
- innerhalb Deutschlands beschäftigt oder
- vorübergehend ins Ausland unter Beibehaltung der Sozialversicherungspflicht in Deutschland entsandt worden.
- Sie müssen durch Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (Statusfeststellungsverfahren) nachweisen, dass Sie rechtlich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gelten, wenn Sie beispielsweise
- geschäftsführender Gesellschafter,
- Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH oder
- Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Arbeitgebers sind.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit. Sie können den Antrag in Papierform oder elektronisch einreichen.
Antrag in Papierform einreichen:
- Das Antragsformular erhalten Sie bei jeder Agentur für Arbeit oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn unterschrieben inklusive der Anlagen bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
- Zur abschließenden Bearbeitung ist die Insolvenzgeldbescheinigung erforderlich.
- Die Insolvenzgeldbescheinigung wird von der Insolvenzverwaltung oder von Ihrer Firma ausgestellt. Sie wird von der Agentur für Arbeit angefordert.
- Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie die Insolvenzgeldbescheinigung auch selbst bei der Insolvenzverwaltung oder bei Ihrer Firma beschaffen und dem Antrag gleich beifügen. Der Vordruck ist ebenfalls bei jeder Agentur für Arbeit oder über das Internet erhältlich.
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
Insolvenzgeld online beantragen:
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Insolvenzgeld auf.
- Füllen Sie die Online-Antragsstrecke aus, laden Sie alle Unterlagen als Anlagen hoch und senden Sie den Antrag.
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
Fristen
Sie müssen das Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses beantragen. Stellen Sie den Antrag verspätet, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Nachfrist vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Insolvenzereignis, im Regelfall 2 Monate nach Eintritt des Insolvenzereignisses. (0 bis 2 Monate)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Stand:14.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt