Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Wenn Sie eine tierärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Tierärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
- Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung und der zugehörigen Richtlinien an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich bei der Bayerischen Landestierärztekammer einzureichen.
Fristen
Für die Inanspruchnahme früherer oder erleichternder Bestimmungen sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsfristen zu beachten (siehe Übergangsbestimmungen).
Bearbeitungsdauer
Die Anträge werden dem Weiterbildungsausschuss der Bayerischen Landestierärztekammer zur Beratung vorgelegt. Das Gremium tagt üblicherweise halbjährlich. Die Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen. Das Ergebnis wird den Antragstellern im Regelfall innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sitzungstermin mitgeteilt.
Kosten
Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.
Bearbeitungsgebühr: 220,00 EUR
Prüfungsgebühr: 320,00 EUR
ggf. aufwandsbezogene Zusatzgebühren
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage; bzgl. Prüfungsentscheidung auch Widerspruch
Stand:22.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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