Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Wenn Sie eine tierärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Tierärztliche Approbation
  • Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
  • Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung und der zugehörigen Richtlinien an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich bei der Bayerischen Landestierärztekammer einzureichen.

Fristen

Für die Inanspruchnahme früherer oder erleichternder Bestimmungen sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsfristen zu beachten (siehe Übergangsbestimmungen).

Bearbeitungsdauer

Die Anträge werden dem Weiterbildungsausschuss der Bayerischen Landestierärztekammer zur Beratung vorgelegt. Das Gremium tagt üblicherweise halbjährlich. Die Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen. Das Ergebnis wird den Antragstellern im Regelfall innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sitzungstermin mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Dem Antrag sind beifzufügen:

    • Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopie
    • ggf. Promotionsurkunde - unbeglaubigte Kopie
    • ggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - unbeglaubigte Kopie, in deutscher Sprache
    • Weiterbildungszeugnisse - Beglaubigte Kopien oder Originale; sofern Weiterbildungszeiten in anderen Bundesländern absolviert wurden, zusätzlich Ermächtigungsbescheid (unbeglaubigte Kopie) des dortigen Weiterbilders
    • Dokumentationen - sofern für den Weiterbildungsgang gefordert
    • Nachweise über die geforderten Weiterbildungsstunden bzw. -kurse - unbeglaubigte Kopien

Formulare

Kosten

  • Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.

    Bearbeitungsgebühr: 220,00 EUR
    Prüfungsgebühr: 320,00 EUR
    ggf. aufwandsbezogene Zusatzgebühren

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage; bzgl. Prüfungsentscheidung auch Widerspruch

Stand:22.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Für Sie zuständig

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