Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Auszahlung
Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind, erhalten Sie Verletztengeld.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie erhalten Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Sie aufgrund eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind.
- Als Versicherungsfälle gelten Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Verfahrensablauf
Das Verletztengeld müssen Sie nicht beantragen.
- Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen festgestellt.
- Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermittelt von selbst anspruchsberechtigten Personen und die notwendigen Unterlagen zur Leistungshöhe.
- Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Sie können Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online eine Mitteilung senden, wenn Sie Fragen haben.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das OnlineFormular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Bearbeitungsdauer
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beginnt mit der Ermittlung und Bearbeitung so bald absehbar ist, dass Verletztengeld gezahlt werden muss. Somit entstehen in der Regel keine Lücken zwischen Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung und Verletztengeld.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Stand:29.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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