Gebäudeeinmessung; Durchführung
            
            
                
                    
                        Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind gesetzlich verpflichtet, auch den aktuellen Gebäudebestand im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Eine Karte der Grundstücksgrenzen ohne darauf befindliche Gebäude wäre zudem nur begrenzt nützlich.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Im Liegenschaftskataster wird neben den Grundstücken auch der Gebäudebestand nachgewiesen. Die Gebäude werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dargestellt und beschrieben.
Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster ist ein wertvoller Beitrag der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Eigentumssicherung (und damit zur Rechtssicherheit) sowie für Planungen öffentlicher oder privater Stellen.
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erfassen alle Veränderungen im Gebäudebestand (beispielsweise Neubauten, Abbrüche, Anbauten, Änderungen in der Nutzung) möglichst zeitnah. Dazu gehören sowohl der Grundriss als auch Gebäudehöhen und Dachformen. Die Einmessung der Gebäude ist eine gesetzliche Aufgabe und erfolgt deshalb ohne Antrag von Amts wegen. Das Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet die Gebäudeeigentümer dazu, die Kosten der Vermessung und katastertechnischen Behandlung der Gebäudeveränderung zu tragen.
Haben Sie mit der Betreuung Ihrer Baumaßnahme einen Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen beauftragt oder beabsichtigen Sie dies, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Sachverständige die Gebäudevermessung durchführen. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das örtlich zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Den Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen werden die Baukosten, hilfsweise die gewöhnlichen Herstellungskosten, zugrunde gelegt, auch wenn die Gebäudeveränderung baurechtlich genehmigungs- oder verfahrensfrei ist. - Baukosten - bis 25.000 EUR: 130 EUR
 über 25.000 EUR bis 125.000 EUR: 330 EUR
 über 125.000 EUR bis 300.000 EUR: 650 EUR
 über 300.000 EUR bis 500.000 EUR: 990 EUR
 über 500.000 EUR bis 1 Mio EUR: 1.450 EUR
 über 1 Mio EUR bis 2,5 Mio EUR: 2.100 EUR
 über 2,5 Mio EUR bis 5 Mio EUR: 2.850 EUR
 über 5 Mio EUR bis 50 Mio EUR: je weitere angefangene 2,5 Mio EUR zusätzlich 1.400 EUR
 über 50 Mio EUR: je weitere angefangene 2,5 Mio EUR zusätzlich 950 EUR
 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:26.06.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt