Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).
Beschreibung
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 Prozent und beim Zweiterwerb 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für den Zweiterwerb wird zudem ein Zuschuss von 10 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 50.000 Euro gewährt.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweise zum Grundstück oder Erbbaurecht
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Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
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Nachweise über das Haushaltseinkommen
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Sonstige Nachweise (z. B. bei einer Baubetreuung)
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Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia
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Formular, bayernweit:
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Formular, bayernweit:
Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
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Formular, bayernweit:
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
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Formular, bayernweit:
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Formular, bayernweit:
Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV
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Formular, bayernweit:
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Neubau und Ersterwerb - RA 1
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Formular, bayernweit:
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerb - RA 2
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Formular, bayernweit:
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung - RA 3
Stand:20.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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