Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger

Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Führungszeugnisses. Nicht-EU-Bürger sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises verpflichtet.

Beschreibung

Hinweise für Dienstleister

  • Sofern Sie auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisiert sind und dabei Edelmetalle und edelmetallhaltige Legierungen oder Altmetalle an- und verkaufen, müssen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden oder einen vergleichbaren Nachweis beantragen.

Stand:27.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales

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