Alters- und Ehejubiläum; Ehrung mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten

Zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen spricht der Bayerische Ministerpräsident Ehrungen aus.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Bayern haben.

Besondere Hinweise

Der Bundespräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 100., 105. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag. Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Anträge auf diese Ehrungen können von den Gemeinden beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden, das die Gratulationsschreiben des Bundespräsidenten den Jubilaren unmittelbar zustellt.

Kosten

  • Ehrung zum Alters- und Ehejubiläum: kostenfrei

Stand:25.05.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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