Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige
Wenn Sie ein Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes beginnen, müssen Sie das der Handwerkskammer anzeigen und sich in ein Verzeichnis eintragen lassen.
Beschreibung
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.
Voraussetzungen
Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Beginns hat unverzüglich bei der Handwerkskammer zu erfolgen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Unternehmensregister.
Besondere Hinweise
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.
Fristen
Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)
Kosten
Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)
Ersteintragung mit Ausstellung der Handwerkskarte/Gewerbekarte
- für natürliche Personen EUR 70,00
- für juristische Personen oder Personengesellschaften EUR 130,00
Änderung der Eintragung mit Ausstellung einer neuen Handwerkskarte/Gewerbekarte, ausgenommen Namens- und/oder Adressänderungen EUR 40,00
Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)
Stand:08.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt