Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

Beschreibung

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfbericht eines Sachverständigen (2 - 4 Jahre)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:05.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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