DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss; Beantragung der Prüfung der Gleichwertigkeit

Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie haben einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.

  • Nutzen Sie ggf. das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder unter "Formulare" (in der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag).
  • Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK für Ihren DDR Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch zuständig ist.
  • Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
  • Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
  • Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen dauert in der Regel bis zu 6 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisses
    • eine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkunde
    • eine einfache Kopie des Personalausweises
    • bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern)

Kosten

  • Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo der IHK München und Oberbayern

Für Sie zuständig

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Hausanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Telefon
+49 (0)89 5116-0

Telefax
+49 (0)89 5116-1306

De-Mail
info@muenchen-ihk.de-mail.de