DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss; Beantragung der Prüfung der Gleichwertigkeit
Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie haben einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.
- Nutzen Sie ggf. das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder unter "Formulare" (in der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag).
- Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK für Ihren DDR Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch zuständig ist.
- Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
- Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
- Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
- Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen dauert in der Regel bis zu 6 Wochen.
Stand:02.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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