Kriegsopferversorgung; Beantragung einer Abfindung

Wenn Sie Anspruch auf eine Kriegsopferrente nach dem Bundesversorgungsgesetz haben, können Sie eine Abfindung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Beschädigte und Witwen (Witwer), dürfen das 55. Lebensjahr (im Ausnahmefall das 65. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.

Die zweckentsprechende Verwendung des Geldes muss gewährleistet sein und das Ableben des Berechtigten während des Abfindungszeitraums darf nicht zu erwarten sein.

Verfahrensablauf

Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

Formulare

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Stand:14.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Zentrum Bayern Familie und Soziales

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