Unterstützte Beschäftigung; Beantragung einer individuellen betrieblichen Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen
Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
- Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, brauchen aber aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung und andere Maßnahmen können Ihnen wegen Ihrer Behinderungen derzeit nicht ausreichend helfen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
- Sie benötigen keine besonderen Angebote einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters.
Verfahrensablauf
Damit Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
- In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob diese Maßnahme für Sie in Frage kommt.
- Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung Ihnen dabei hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, werden Sie entweder bei einem Anbieter, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt, angemeldet oder zu möglichen Alternativen (Leistung als Persönliches Budget) beraten.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
- Steht der Termin für den Start Ihrer Teilnahme an der Maßnahme fest, werden Sie informiert.
Fristen
Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Stand:15.03.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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