Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb

Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.

Beschreibung

Nach § 44 AsylG sind die Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen verpflichtet. In Bayern ist dies durch Art. 2 Abs. 1 Aufnahmegesetz (AufnG) und § 4 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) umgesetzt. Zum 1. August 2018 wurden die Aufnahmeeinrichtungen in folgende ANKER umgewandelt:

  • ANKER Oberbayern bestehend aus der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt sowie den Unterkunfts-Dependancen in Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, München und Waldkraiburg,
  • ANKER Niederbayern bestehend aus der ANKER-Einrichtung Deggendorf sowie den Unterkunfts-Dependancen in Hengersberg, Osterhofen und Stephansposching,
  • ANKER  Oberpfalz bestehend aus der ANKER-Einrichtung Regensburg sowie der Unterkunfts-Dependance in Regensburg,
  • ANKER  Oberfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Bamberg,
  • ANKER Mittelfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Zirndorf sowie den Unterkunfts-Dependancen in Nürnberg und Zirndorf,

  • ANKER  Unterfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Geldersheim/Niederwerrn,
  • ANKER Schwaben bestehend aus dem Behördenzentrum in Augsburg sowie den Unterkunfts-Dependancen in Augsburg, Mering, Neu-Ulm und Untermeitingen und Günzburg.

Die Bestimmung des für die Aufnahme eines Ausländers zuständigen ANKERs richtet sich nach § 46 AsylG. Die Zuständigkeit bestimmt sich hiernach unter Berücksichtigung bestimmter Aufnahmequoten, der Verfügbarkeit freier Aufnahmeplätze, sowie der Zuständigkeiten der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hinsichtlich der Bearbeitung der Asylanträge. Dies erfolgt unter Anwendung des IT-gestützten Verteilsystems EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden).

Stand:04.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo: ANKER-Einrichtung Oberfranken

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken
ANKER-Einrichtung Oberfranken

Hausanschrift
Erlenweg 4
96050 Bamberg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Erlenweg 4
96050 Bamberg

Telefon
+49 (0)951 13294-0

Telefax
+49 (0)951 13294-258

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation